Leistungen

Sofort nach Eintritt in den Mieterverein (siehe auch unsere Satzung, § 6 Nr. 3) erhalten Sie kompetenten Rat und Hilfe durch unsere auf das Miet- und Pachtrecht spezialisierten Berater.

Wir übernehmen den mit der Beratung verbundenen Schriftverkehr mit dem Vermieter oder dessen Rechtsvertreter – natürlich kostenlos.

Wir überprüfen für Sie die Jahresabrechnungen, insbesondere Ihre Heiz- und Verbrauchskosten. Schließlich sollen Sie nur das an Nebenkosten begleichen, was Sie tatsächlich verbraucht haben, bzw. zu was Sie vertraglich verpflichtet sind.

Unter Umständen geben wir unseren Mitgliedern auch telefonische Rechtsauskünfte, sofern die Rechtslage dies zulässt.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann unseren Mitgliedern bei gerichtlichen Verfahren Kostenübernahme durch unseren Rechtsschutzfond gewährt werden (siehe Satzung § 6 Nr. 6).

Als Mitglied des Mietervereins können Sie in den Mitgliederversammlungen mitwirken und über das Vereinsgeschehen aktiv mitbestimmen.